CO₂-Preis treibt Heizkosten – Klimageld lässt weiter auf sich warten
Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt schrittweise – und damit auch die Heizkosten. Ab 2027 wird der nationale Emissionshandel in den europäischen überführt, was zusätzliche Kostensteigerungen bedeutet. Das ursprünglich geplante Klimageld zur sozialen Abfederung dieser Belastungen wurde bislang jedoch nicht eingeführt. Nun werden neue Forderungen laut.
Ab 2027 fällt auch der Gebäudesektor unter den europäischen Emissionshandel. Durch die geänderte CO₂-Bepreisung könnten die Preise für Öl und Gas deutlich anziehen. Deshalb fordert Baden-Württemberg die Bundesregierung auf, besonders betroffene Haushalte mit EU-Mitteln zu unterstützen. Die Frist für entsprechende Anträge endet bereits Ende Juni 2025.
Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung wurde ein Klimageld als Ausgleich angekündigt – doch bisher blieb es bei der Ankündigung. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung fließen derzeit in den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, der allein in diesem Jahr mit rund elf Milliarden Euro ausgestattet ist. Aus diesem Fonds wird unter anderem die Energiewende finanziert.
EU-Hilfen für sozialen Ausgleich gefordert
Winfried Hermann (Grüne), Verkehrsminister in Baden-Württemberg, forderte im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz am 2. April Entlastungen für Verbraucher angesichts der steigenden Energiepreise ab 2027. „Die höheren Preise müssen sozial abgefedert werden“, erklärte er.
Laut Hermann kann die Bundesregierung bei der EU einen Klima-Sozialplan einreichen und damit bis zu 5,3 Milliarden Euro an Fördermitteln zur sozialen Abmilderung erhalten. Verpasse der Bund jedoch die Frist, sei unklar, was mit diesen Mitteln geschehe.
Baden-Württemberg brachte hierzu einen Antrag bei der Verkehrsministerkonferenz ein. Die Bundesländer sollen gemeinsam den Bund auffordern, schnell aktiv zu werden und die EU-Gelder zu beantragen.
Studie zeigt: Nur spürbares Klimageld überzeugt
Auch eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) unterstützt die Forderung nach einem wirksamen Ausgleich: Studienautor Lars Felder betont, dass die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergreifen müsse, statt nur vage Ankündigungen zu machen.
Die CO₂-Bepreisung wurde 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt und stieg seitdem schrittweise an: 2022 und 2023 lag der Preis bei 30 Euro, 2024 bei 45 Euro. Seit Anfang 2025 beträgt der Preis 55 Euro. Für 2026 ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne vorgesehen.
Laut der DIW-Umfrage akzeptieren rund 50 Prozent der Befragten einen CO₂-Preis von 45 Euro, sofern 80 Prozent der Einnahmen als Klimageld zurückgegeben werden. Sogar ein Preis von 200 Euro wäre für vier von zehn Befragten tragbar – mit entsprechendem Ausgleich. 44 Prozent lehnen die CO₂-Bepreisung jedoch grundsätzlich ab, hauptsächlich wegen der erwarteten Mehrbelastung (39 Prozent) oder wegen Zweifeln am Klimaeffekt (26 Prozent).
Klimageld: Konkrete Umsetzung weiter ungewiss
Der Bundesrat forderte am 22. März 2024 in einer Entschließung, dass die Bundesregierung noch im selben Jahr die rechtlichen und technischen Grundlagen für die Auszahlung des Klimagelds per Direktzahlung schafft. Die Auszahlung soll automatisiert durch den Bund erfolgen, nicht über Länderbehörden.
In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken vom 21. November 2024 hieß es allerdings, dass über die konkrete Auszahlung von Klimageld erst in der nächsten Legislaturperiode entschieden werde.
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