Christian Neteler, Geschäftsstellenleiter bei VON POLL IMMOBILIEN Hannover, erklärt dazu: „Wenn mehrere Erben gemeinschaftlich ein geerbtes Vermögen verwalten, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies kann eintreffen, wenn beispielsweise kein Alleinerbe vorhanden ist, durch die gesetzliche Erbfolge oder eine testamentarische Verfügung beziehungsweise einen Erbvertrag, in dem der Erblasser mehrere Erben bestimmt hat.“ Bei einer Erbengemeinschaft verfügt jeder Erbe über eine Erbquote, die den Umfang des individuellen Erbteils festlegt.
Kommt eine Erbengemeinschaft zustande, muss sie bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu zählen die Grundbuchberichtigung, die Übernahme von Mietverträgen – sofern die Immobilie vermietet ist – Verwaltungspflichten, Auskunftspflicht gegenüber Miterben sowie die Zahlung der Nachlassverbindlichkeiten wie der Erbschaftssteuer.
Die Grundbuchberichtigung lässt sich nur umgehen, wenn die Erbengemeinschaft sich direkt nach dem Erbfall einstimmig für einen Verkauf der Immobilie entscheidet. Kommt es zu einem Verkauf, teilt sich der Erlös je nach testamentarischer Verfügung oder Erbfolge unter den Miterben auf. Die Vorteile dabei sind offensichtlich: Die Miterben können den Verkaufserlös sofort für eigene Zwecke verwenden, der Erbvorgang ist schnell abgeschlossen und laufende Kosten entfallen für die Miterben.
Spielen auch Sie mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Christian Neteler und sein Team bei VON POLL IMMOBILIEN Hannover helfen dabei, den Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln, organisieren Besichtigungstermine und begleiten während des gesamten Prozesses bis hin zum Notartermin.
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